Die praktische Prüfung

Die praktische Prüfung kann abgelegt werden, wenn:

  • nach bestandener Theoretischen Prüfung

  • Die vorgeschriebenen Pflichtfahrten / Sonderfahrten absolviert wurden

  •  Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters 


Bei der praktischen Prüfung wird nichts Unmögliches von Dir verlangt!
Jeder Prüfling ist auf seine Art und Weise nervös und aufgeregt und das weiß der Prüfer auch! Hör nicht auf irgendwelche Geschichten, die dir über die Praktische Fahrprüfung erzählt werden, sie erinnen manchmal an eine Märchenstunde. 

Keine Angst! Du bekommst bei uns eine fundierte, sichere Ausbildung und kannst beruhigt in die praktische Fahrprüfung gehen!

Hast du die Prüfung bestanden,  hast Du die Lizenz zum Fahren!

Deinen Führerschein bekommst Du direkt vom Prüfer ausgehändigt, vorausgesetzt du hast das Mindestalter erreicht. Ansonsten bekommst du Deinen Fleppmann per Post später zugesandt oder kannst ihn am Straßenverkehrsamt passend zum Geburtstag abholen! 

SETZE DEINEN FÜHRERSCHEIN SPÄTER NICHT UNNÖTIG AUFS SPIEL!

Termine

nicht bestandene Prüfung

vorzeitige Wiederholungsprüfung