KLASSE AM
Berechtigt zum Fahren von:
Zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- bzw. einer Nenndauerleistung bis zu max. 4 kW bei Elektromotoren
- unser Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: Roller
Voraussetzungen:
Mindestalter:
Eignung:
Besonderheiten:
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundfahraufgaben:
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
Bekleidung