KLASSE AM

Berechtigt zum Fahren von:

Zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

  •  Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor

  •  bzw. einer Nenndauerleistung bis zu max. 4 kW bei Elektromotoren                                     

  • unser Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: Roller

Voraussetzungen:

Mindestalter:

Eignung:

Besonderheiten:

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

Grundfahraufgaben:

Theoretische Prüfung:

Praktische Prüfung:

Bekleidung

                                                                                                          Angaben ohne Gewähr!